Unternehmensbeteiligung

Gesellschaftsrecht: Die Braut unterm Schleier – Anfechtung wg. Täuschung beim Kauf von Unternehmensbeteiligungen

Wenn Unternehmen zum Verkauf anstehen, werden sie wie eine Braut vor der Hochzeit aufgehübscht. Manchmal ist der Schrecken des Bräutigams allerdings groß, wenn er den Schleier lüftet und anstatt der heiß Begehrten die hässliche Schwester vorfindet. Unternehmens- oder Beteiligungskäufer, die sich über den Zustand des Objekts betrogen fühlen, erklären die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.

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